Seit 1972 gibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Wir übernehmen für Sie in vollem Umfang die Arbeitgeberfunktion. Wir stellen Ihnen auf Zeit qualifiziertes Personal nach Ihren Anforderungen zur Verfügung. Sie zahlen an uns einen festgelegten Stundenverrechnungssatz für jede tatsächlich erbrachte Arbeitsstunde. Für die Zeit der Überlassung übertragen wir Ihnen ein Direktions- und Weisungsrecht. Sie haben keine vertragliche Beziehung zu dem überlassenen Mitarbeiter.