Seit 1994 ist das so genannte Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit aufgehoben. Private Arbeitsvermittler stellen den Kontakt zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitssuchenden her. Das bedeutet, dass wir für Sie lediglich als Vermittler auftreten. Arbeitsvertragspartner ist in diesem Fall das Kundenunternehmen.