Wie lange dürfen Leiharbeitnehmer einsetzt werden?
c.kosan@webitizer.de2017-06-26T12:15:37+02:00Seit der Liberalisierung im Jahre 2004 dürfen Leiharbeitnehmer unbegrenzt eingesetzt werden.
Seit der Liberalisierung im Jahre 2004 dürfen Leiharbeitnehmer unbegrenzt eingesetzt werden.
Gemäß § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes ist der Betriebsrat des Entleihers (Sie als unser Kunde) vor der Überlassung des Zeitarbeitnehmers zu beteiligen (siehe auch AÜG § 14 Abs. III und IV).
Wir sind Arbeitgeber im Sinne des Arbeits- und Sozialrechts und sind für die Zahlung der Sozialbeiträge verantwortlich. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen.
Unsere Mitarbeiter sind bei der VBG versichert. Sie werden gemäß der Richtlinien der VBG unterwiesen und wir lassen durch einen von uns beauftragten Betriebsarzt alle notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Die Entgeltfortzahlung übernehmen wir als Arbeitgeber.
Als Outsourcing - zu Deutsch Auslagerung - wird die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen bezeichnet. Wir übernehmen z.B. den kompletten Schreibdienst oder die Buchhaltung für Sie.
Seit 1994 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland die private Arbeitsvermittlung. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen bei der Personalauswahl ein kompetenter Partner zu sein und Ihnen möglichst viel Arbeit bei der Rekrutierung von Mitarbeitern abzunehmen, so dass Sie sich auf Ihre eigentliche unternehmerische Aufgabe konzentrieren können. Das heißt, dass Sie uns für die vakante Stelle [...]
kein Arbeitgeberrisiko Auftragsspitzen abdecken saisonale Mehrarbeit Kostenreduktion - keine Notwendigkeit eine eigene Personaldecke aufzubauen Erhöhung der eigenen Flexibilität Personal ist bereits auf fachliche und persönliche Eignung überprüft (siehe auch :unsere Qualitätsstandards)
Nach Eingang Ihrer Personalanforderung, die Sie online, per Telefon oder Fax an uns richten können, offerieren wir Ihnen aussagekräftige Mitarbeiterprofile. Auf Wunsch ist auch eine unverbindliche Vorstellung möglich. Sie entscheiden; wir übersenden Ihnen mit Arbeitsbeginn unseres Mitarbeiters den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Sie haben keine vertragliche Bindung zu dem Mitarbeiter und tragen somit auch kein Arbeitgeberrisiko. Die Abrechnung [...]
*Mehrfachnennungen möglich
Seit 1972 gibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wir übernehmen für Sie in vollem Umfang die Arbeitgeberfunktion. Wir stellen Ihnen auf Zeit qualifiziertes Personal nach Ihren Anforderungen zur Verfügung. Sie zahlen an uns einen festgelegten Stundenverrechnungssatz für jede tatsächlich erbrachte Arbeitsstunde. Für die Zeit der Überlassung übertragen wir Ihnen ein Direktions- und Weisungsrecht. Sie haben keine vertragliche Beziehung [...]
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